Fachberatung bei Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG
... die Kostenteilung bei Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG in einer völlig anderen Systematik erfolgt als nach FStrG oder den Landesstraßengesetzen?
... man bei Arbeiten am oder auch teilweise in der Nähe von Gleisanlagen unter Umständen einen Sicherungsplan, eine Betra und Bauüberwacher Bahn benötigt?
... die Genehmigung von Gleissperrungen bis zu 6 Jahre dauern kann?
... eine Vielzahl von Akteuren der Eisenbahn bei Kreuzungsmaßnahmen zu involvieren sind? Kennen Sie deren Befugnisse und ob bzw. wann Sie diese Akteure benötigen?
Nein? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Belange und unterstützen Sie!
Mein Name ist Pia Köstlinger, freiberuflich tätig als Fachberaterin mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Auftragsverwaltung von Brücken- und Ingenieurbauwerken von Bundesfernstraßen. Vor meiner Zeit in der Auftragsverwaltung Brücken war ich mehrere Jahre bei der DB Netz AG, dem ehemaligen Infrastrukturunternehmen innerhalb des DB Konzerns, tätig.
Nach vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung von Bundesfernstraßen, habe ich mich entschieden, mein Wissen und jahrelange Erfahrung bei Kreuzungsmaßnahmen mit der Deutschen Bahn dort einzusetzen, wo es am meisten bewirken kann: Direkt bei Ihnen.
Ich bin Bauingenieurin mit Leidenschaft für Brücken – besonders dann, wenn sie kompliziert werden. Seit vielen Jahren unterstütze ich Kommunen, Behörden und Projektbeteiligte bei der Planung, Sanierung und Erneuerung von Bahnbrücken nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Was mich antreibt? Der Wunsch, Projekte möglich zu machen, die sonst an Komplexität, Zuständigkeiten oder Unsicherheit scheitern würden.
Gerade kleine Kommunen stehen oft allein da, wenn es um Kreuzungsvereinbarungen, Abstimmungen mit Eisenbahnunternehmen oder baubetriebliche Prozesse geht. Ich kenne diese Hürden – und weiß, wie man sie überwindet. Meine Beratung bringt Klarheit in die Verfahren und Struktur in die Umsetzung – von der ersten Idee bis zur Realisierung.
Ich glaube daran, dass jede Kommune funktionierende, sichere Bahnübergänge und Bahnbrücken verdient – und jemanden, der mit anpackt, wenn es schwierig wird. Wenn Sie auf der Suche nach praxisnaher, lösungsorientierter Unterstützung rund um das EKrG und Bahnbrückenprojekte sind, sind Sie hier richtig.
Mein Fokus liegt auf der fachlichen Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Baumaßnahmen an Kreuzungen mit der Deutschen Bahn. Von der Herstellung von Kontakten oder einer Ersteinschätzung der Verlangen beider Kreuzungsbeteiligten, sowie Schnittstellenberatung und Koordination komplexer Genehmigungsprozesse, ich stehe an Ihrer Seite und unterstütze Sie. Mein Anspruch ist es, die komplexen Prozesse zu entwirren und für alle Beteiligten verständlich und umsetzbar zu gestalten.
Sie stehen vor der Aufgabe, eine sanierungsbedürftige Brücke über oder unter der Bahn zu erneuern? Sie wissen (noch) nicht, wie Sie am besten starten sollten oder welche Schritte zu veranlassen sind?
Ich unterstütze Sie von Beginn an, damit Ihr Projekt zu einem Erfolg für alle Beteiligten wird. Kontaktieren Sie mich einfach für ein unverbindliches Erstgespräch.
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG oder auch EBKrG) regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Eisenbahnen und öffentlichen Straßen. In diesem sind die Rechte und Pflichten der Baulastträger der kreuzenden Verkehrswege geregelt.
Bei Maßnahmen an Kreuzungen mit der Deutschen Bahn, auch Kreuzungsmaßnahmen genannt – egal ob als Brücke oder Bahnübergang – gibt es oft komplexe technische, rechtliche und koordinative Herausforderungen. Gute Vorbereitung und eine reibungslose Abstimmung zwischen den beteiligten Akteueren ist dabei entscheidend für den Projekterfolg.
Mit unserer langjährigen Erfahrung aus der Bauwerksverwaltung und -planung für diverse Straßenbaulastträger, der Genehmigung und Umsetzung solcher Maßnahmen bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung – von der ersten Konzeptentwicklung bis zur erfolgreichen Projektrealisierung.
Unsere Leistungen sind unter anderem:
Analyse des Kreuzungsfalles und der Kostentragung, Überprüfung der Mitwirkungspflichten der Beteiligten, Identifizierung der Verlangen (müssen).
Mitwirkung / fachtechnische Beratung bei der Erstellung der erforderlichen Vereinbarungen, wie z. B. Planungs-, Kreuzungs- und Baudurchführungsvereinbarungen.
Aufstellen von Grob-Projektablaufplänen und Projektstrukturplänen unter Berücksichtigung der bahnspezfifischen Besonderheiten.
Mitwirkung und Unterstützung bei der Projektsteuerung hinsichtlich bahnspezifischer Themen über alle Leistungsphasen.
Identifizierung der bahnspezifischen Akteuer und benötigten Beteiligten, projektbegleitende Betreuung des Straßenbaulastträgers.
Mitwirkung bei der Aufstellung von Workflows (z. B. für Baufreigaben, Ausführungsplanung und Bauausführung).
KÖSTLINGER
Fachberatung bei Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG
Mail: info@ekrg-beratung.de
Telefon: +49 941 28092813