Fachberatung bei Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG
Fachberatung bei Massnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Ich begleite Kommunen und andere Straßenbaulastträger, wenn ihre Straße eine Eisenbahn kreuzt, an Brücken genauso wie an Bahnübergängen. Für Ingenieurbüros übernehme ich den kreuzungsrechtlichen Teil ihrer Projekte.
DB Netz AG
Mehrere Jahre als Bauüberwacherin Bahn Fahrbahn+KIB
Über 10 Jahre
Projektmanagement von Brückenersatzneubauten auf Autobahnen
Kreuzungsfälle
Wo eine Straße eine Eisenbahn kreuzt, gilt das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Es regelt die Kosten je nach Form der Kreuzung unterschiedlich und unterscheidet außerdem, ob sie neu gebaut, geändert oder beseitigt wird.
Welche Regel bei Ihnen greift, kläre ich in der Ersteinschätzung.
Die Straße führt auf einer Brücke über die Bahn.
Die Bahn führt auf einer Brücke über die Straße.
Straße und Schiene kreuzen sich auf gleicher Höhe.
Aus der Praxis
Steigen durch die Maßnahme die Erhaltungskosten eines Beteiligten, werden sie meist einmalig nach ABBV abgelöst. Der Betrag kann erheblich sein. Eine vorläufige Berechnung gehört deshalb früh in die Finanzplanung.
Was über die kreuzungsbedingte Lösung hinausgeht, zahlt, wer es sich wünscht oder verlangt. Je sauberer das in der Vereinbarung getrennt ist, desto ruhiger verläuft später die Abrechnung.
Sperrpausen werden oft Jahre im Voraus angemeldet. Für Arbeiten am Gleis braucht es oftmals auch einen Sicherungsplan, Betra und Bauüberwachung Bahn.
Fördermittelgeber setzen für die Abrechnung von Fördermitteln einen prüffähigen Kostennachweis voraus. Die Unterlagen dafür sollten zeitnah nach Abschluss des Vorhabens erstellt werden.
Leistungen
Jede Phase ist einzeln beauftragbar. Auf Wunsch begleite ich die Maßnahme auch durchgehend bis zur Schlussrechnung.
Vor der Maßnahme
Ergebnis
Eine Ersteinschätzung, die Sie dem Gemeinderat oder Ihrem Auftraggeber vorlegen können.
Während der Maßnahme
Ergebnis
Eine unterschriftsreife Vereinbarung, in der beide Seiten unter Kostenmasse dasselbe verstehen.
Zum Abschluss
Ergebnis
Eine Abrechnung, in der Bahn und Fördermittelgeber jede Zahl bis zu ihrer Quelle verfolgen können.
Ich berate als Bauingenieurin aus der Praxis. Wenn eine Frage rechtlich zu bewerten ist, sage ich das offen und empfehle eine anwaltliche Prüfung.
Ablauf
Station 1
Kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Kreuzung, ich sage Ihnen, welcher Fall vorliegt und was als Nächstes ansteht.
Station 2
Schriftlich, mit Kreuzungsfall, voraussichtlicher Kostenteilung, Mitwirkungspflichten und einem realistischen Zeitrahmen. Geeignet als Grundlage für die Sitzungsvorlage.
Station 3
Vereinbarungen, Abstimmung mit der Bahn und Nachträge, bis die Maßnahme gebaut ist.
Ziel
Ablöseberechnung und Endabrechnung, prüffähig für Bahn und Fördermittelgeber.
Aktuelles
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Projekte
Abrechnung · §§ 2, 11 und §§ 3, 12 EKrG
Baden-Württemberg. EKrG-konforme Abrechnung für neue und geänderte Kreuzungsbauwerke einschließlich Ablöseberechnungen nach ABBV.
Kostennachweis · §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG
Kostenteilung bei beidseitigem Verlangen und Kostennachweis für die Förderung nach GVFG.
Beratung · Elektrifizierung
Begleitung der Gemeinde bei Brücken und Überführungen, die für die Elektrifizierung einer Bahnstrecke geändert werden.
Die Projekte sind anonymisiert. Mehr dazu gern in einem persönlichen Gespräch.
Über mich
Ich bin Pia Köstlinger, Bauingenieurin aus Regensburg. Bei der DB Netz AG war ich mehrere Jahre Bauüberwacherin Bahn. Seit über zehn Jahren betreue ich in der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen Brücken, darunter auch Brücken über Bahnstrecken. In meiner Masterarbeit habe ich untersucht, wie Straßenbaulastträger das EKrG in der Praxis umsetzen.
Ich mag Brücken, besonders wenn sie kompliziert werden. Kreuzungsmaßnahmen sind das fast immer: Der Zugverkehr muss weiterlaufen, und jede Seite bringt ihre eigene Vorstellung von der Kostenmasse mit.
Viele Kommunen haben eine Kreuzungsvereinbarung nur alle paar Jahrzehnte auf dem Tisch. Ich habe sie regelmäßig vor mir und erkläre die Zusammenhänge so, dass Sie Ihre Entscheidung im Gemeinderat selbst vertreten können.
Mitglied der VSVI Bayern e. V. und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Kontakt
Schildern Sie kurz die Kreuzung und was ansteht. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Fall vorliegt und welcher Schritt als Nächstes kommt.
E-Mail: info@ekrg-beratung.de
Telefon: +49 941 28092813
Maidenbergstraße 3a, 93059 Regensburg