Fachberatung bei Massnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)

Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG, vom Verlangen bis zur Endabrechnung.

Ich begleite Kommunen und andere Straßenbaulastträger, wenn ihre Straße eine Eisenbahn kreuzt, an Brücken genauso wie an Bahnübergängen. Für Ingenieurbüros übernehme ich den kreuzungsrechtlichen Teil ihrer Projekte.

DB Netz AG
Mehrere Jahre als Bauüberwacherin Bahn Fahrbahn+KIB

Über 10 Jahre
Projektmanagement von Brückenersatzneubauten auf Autobahnen

Vertiefung im EKrG Masterarbeit und Leitfaden „Umsetzung aus Sicht des Straßenbaulastträgers“

Kreuzungsfälle

Welche Kreuzung liegt bei Ihnen vor?

Wo eine Straße eine Eisenbahn kreuzt, gilt das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Es regelt die Kosten je nach Form der Kreuzung unterschiedlich und unterscheidet außerdem, ob sie neu gebaut, geändert oder beseitigt wird.

Welche Regel bei Ihnen greift, kläre ich in der Ersteinschätzung.

Straßenüberführung

Die Straße führt auf einer Brücke über die Bahn.

Eisenbahnüberführung

Die Bahn führt auf einer Brücke über die Straße.

Bahnübergang

Straße und Schiene kreuzen sich auf gleicher Höhe.

Aus der Praxis

Worauf es ankommt

Ablöse einplanen

Steigen durch die Maßnahme die Erhaltungskosten eines Beteiligten, werden sie meist einmalig nach ABBV abgelöst. Der Betrag kann erheblich sein. Eine vorläufige Berechnung gehört deshalb früh in die Finanzplanung.

Kostenmasse abgrenzen

Was über die kreuzungsbedingte Lösung hinausgeht, zahlt, wer es sich wünscht oder verlangt. Je sauberer das in der Vereinbarung getrennt ist, desto ruhiger verläuft später die Abrechnung.

Sperrpausen früh sichern

Sperrpausen werden oft Jahre im Voraus angemeldet. Für Arbeiten am Gleis braucht es oftmals auch einen Sicherungsplan, Betra und Bauüberwachung Bahn. 

Förderung beachten

Fördermittelgeber setzen für die Abrechnung von Fördermitteln einen prüffähigen Kostennachweis voraus. Die Unterlagen dafür sollten zeitnah nach Abschluss des Vorhabens erstellt werden.

Leistungen

Was Sie in jeder Phase von mir bekommen

Jede Phase ist einzeln beauftragbar. Auf Wunsch begleite ich die Maßnahme auch durchgehend bis zur Schlussrechnung.

Vor der Maßnahme

Kreuzungsfall klären

  • Einordnung nach EKrG: Form der Kreuzung und Art der Maßnahme
  • Klärung, wer was verlangt, und erste Abschätzung der Kostenteilung
  • Vorläufige Ablöseberechnung nach ABBV für Finanzierung und Haushalt
  • Ansprechpartner bei der Eisenbahn und realistische Vorlaufzeiten

Ergebnis

Eine Ersteinschätzung, die Sie dem Gemeinderat oder Ihrem Auftraggeber vorlegen können.

Während der Maßnahme

Vereinbaren und begleiten

  • Entwürfe für Planungs-, Kreuzungs- und Baudurchführungsvereinbarungen auf Basis der Mustervereinbarungen
  • Prüfung von Vereinbarungsentwürfen der Bahn, vor allem bei Kostenmasse und Ablöse
  • Abgrenzung der kreuzungsbedingten Kosten von zusätzlichen Wünschen
  • Abstimmung mit der DB InfraGO oder einer nichtbundeseigenen Eisenbahn
  • Nachträge, wenn sich Planung oder Kosten ändern

Ergebnis

Eine unterschriftsreife Vereinbarung, in der beide Seiten unter Kostenmasse dasselbe verstehen.

Zum Abschluss

Abrechnen

  • Endabrechnung nach EKrG einschließlich Verwaltungskostenpauschale
  • Endgültige Ablöseberechnung nach ABBV, Bauteil für Bauteil nachvollziehbar
  • Kostennachweis für den Verwendungsnachweis, etwa nach BayGVFG oder § 17 EKrG

Ergebnis

Eine Abrechnung, in der Bahn und Fördermittelgeber jede Zahl bis zu ihrer Quelle verfolgen können.

Ich berate als Bauingenieurin aus der Praxis. Wenn eine Frage rechtlich zu bewerten ist, sage ich das offen und empfehle eine anwaltliche Prüfung.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen

Station 1

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Kreuzung, ich sage Ihnen, welcher Fall vorliegt und was als Nächstes ansteht.

Station 2

Ersteinschätzung

Schriftlich, mit Kreuzungsfall, voraussichtlicher Kostenteilung, Mitwirkungspflichten und einem realistischen Zeitrahmen. Geeignet als Grundlage für die Sitzungsvorlage.

Station 3

Begleitung

Vereinbarungen, Abstimmung mit der Bahn und Nachträge, bis die Maßnahme gebaut ist.

Ziel

Abrechnung

Ablöseberechnung und Endabrechnung, prüffähig für Bahn und Fördermittelgeber.

Aktuelles

Zuletzt auf LinkedIn

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Projekte

Aus laufenden und abgeschlossenen Projekten

Abrechnung · §§ 2, 11 und §§ 3, 12 EKrG

Sechs Kreuzungen bei der Reaktivierung einer Regionalbahn

Baden-Württemberg. EKrG-konforme Abrechnung für neue und geänderte Kreuzungsbauwerke einschließlich Ablöseberechnungen nach ABBV. 

Kostennachweis · §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG

Straßenüberführung für eine Gemeinde

Kostenteilung bei beidseitigem Verlangen und Kostennachweis für die Förderung nach GVFG.

Beratung · Elektrifizierung

Mehrere Kreuzungen einer Gemeinde

Begleitung der Gemeinde bei Brücken und Überführungen, die für die Elektrifizierung einer Bahnstrecke geändert werden.

Die Projekte sind anonymisiert. Mehr dazu gern in einem persönlichen Gespräch.

Über mich

Ich kenne beide Seiten des Gleises

Ich bin Pia Köstlinger, Bauingenieurin aus Regensburg. Bei der DB Netz AG war ich mehrere Jahre Bauüberwacherin Bahn. Seit über zehn Jahren betreue ich in der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen Brücken, darunter auch Brücken über Bahnstrecken. In meiner Masterarbeit habe ich untersucht, wie Straßenbaulastträger das EKrG in der Praxis umsetzen.

Ich mag Brücken, besonders wenn sie kompliziert werden. Kreuzungsmaßnahmen sind das fast immer: Der Zugverkehr muss weiterlaufen, und jede Seite bringt ihre eigene Vorstellung von der Kostenmasse mit.

Viele Kommunen haben eine Kreuzungsvereinbarung nur alle paar Jahrzehnte auf dem Tisch. Ich habe sie regelmäßig vor mir und erkläre die Zusammenhänge so, dass Sie Ihre Entscheidung im Gemeinderat selbst vertreten können.

Mitglied der VSVI Bayern e. V. und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Kontakt

Wo steht Ihr Projekt gerade?

Schildern Sie kurz die Kreuzung und was ansteht. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Fall vorliegt und welcher Schritt als Nächstes kommt.

E-Mail: info@ekrg-beratung.de
Telefon: +49 941 28092813
Maidenbergstraße 3a, 93059 Regensburg